Juni 2015 – Löschungsbewilligung

29.06.2015
…und wieder mal ein Erlebnis mit den beruflichen Finanzberatern.

Wir wollten unsere Haus und Hoffbank aus dem Grundbuch austragen lassen. Uns wurde natürlich davon abgeraten, falls wir nochmal Geld benötigen würde ein erneutes Eintragen im Grundbuch nur teuer. Soweit erst mal korrekt. Wir wollen auf unserem bewohntem Häuschen aber keine neuen Kredite aufnehmen, dazu hätten wir ja später die beiden Neubauten, sofern nötig. Also Löschungsbewilligung gefordert und bekommen . Es wurden sofort 75 € Bearbeitungsgebühr vom laufenden Konto abgezogen. Dagegen haben wir erstmal fernmündlich protestiert mit der Aussage , es wird nochmal geprüft. Späterer Anruf, es sei alles korrekt. Im Internet recherchiert ergab aber: Garnichts ist korrekt. Schriftlich Widerspruch eingelegt mit AZ und Gerichtsurteil und der Bitte, wenn man sich nicht an diese Rechtssprechung halten wolle, aus welchen Gründen auch immer, man uns bitte gleich die Adresse des Ombudsmannes mitteilen möge.
Reaktion: Alles ist korrekt wie wir es dargestellt hatten und das Geld wurde auch schon wieder ( ohne Entschuldigung ) zurück erstattet.

Fazit: Wie schon auf vielen Foren berichtet, SEI DEIN EIGENER FINANZMANAGER !

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2 Antworten zu Juni 2015 – Löschungsbewilligung

  1. Ganz getreu dem Motto: Man kann’s ja mal versuchen.

    Man muss immer aufpassen und kontrollieren. Es gibt Fehler, die sich ohne Absicht einschleichen (Steuerbescheid) und „Fehler“, die pure Absicht sind (Mann beim Kiosk, der kackendreist 2€ auf seine Rechnung drauf schlägt, weil er wohl merkt, dass ich es eilig habe und dann nur mit frechem Grinsen „erwischt!“ sagt, als ich ihn drauf anspreche).

    Ob nun Absicht oder nicht, wer nicht kontrolliert ist im Nachteil.

    Viele Grüße
    pfennigfüchsin

    • plutusandme sagt:

      Vertrauen ist gut, Kontrolle . . .leider hatten wir ja darauf hin gewiesen und erst mit dem Nachdruck der Erfragung des Ombudsmannes wurde ein gelenkt. Schade ist sowas

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